einen Arzt aufsuchen zu können. Ausdrücklich ausgeschlossen durch diese Neufassung der Regel sind die sogenannten Visiere. Veranstaltungen sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Mit unserem Newsletter informieren wir dich gerne über Neuigkeiten zum Thema Hochzeit und Corona. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet: Siehe §1c Ausgangsbeschränkungen (2). – Die wichtigsten Informationen im Überblick”, https://www.traumfotografen.de/wp/coronavirus-hochzeit-absagen/. Januar 2021 gelten verschärfte Corona-Regeln – auch für Autofahrer. Neu ab dem 1. stattfinden, sind nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand zulässig. Um den Infektionsschutz in den Schulen aber so hoch wie möglich zu halten, treten mit der neuen Verordnung ab dem kommenden Montag neue Regeln für den Schulbetrieb in Kraft. Corona - Nachrichten und Information: An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr aktualisiert, die wichtigsten News auf tagesschau.de Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Private Feier erlaubt? Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Februar 2021 gelten ab dem 24. Dies wird durch die Einschränkungen insbesondere im Freizeitbereich abgesichert und geschützt. Januar 2021 bis zum 14. Verboten sind leider den ganzen November über auch touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten. Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können. Der Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur allein, mit Ehe- und Lebenspartner:innen, mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet. Mit der neuen Verordnung, die ab dem 25. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet. Und hier stehen auch die Antworten zu den Fragen. In § 10 Absatz 1 der neuen Verordnung werden all diejenigen Einrichtungen aufgezählt, die ab Montag nächster Woche für den Publikumsverkehr und für Besuche geschlossen sind: Restaurants und andere gastronomische Betriebe müssen schließen, ebenso Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken. November 2020, also am kommenden Montag in Kraft. Dezember wird in Rheinland-Pfalz gegen das Coronavirus geimpft. Unseren Artikel “Corona: Hochzeit verschieben, absagen?! Auch bei all solchen Treffen bittet die Landesregierung jedoch ausdrücklich um Zurückhaltung, was die Zahl der Personen anbelangt. Nutzer des ÖPNV und öffentlichen Fernverkehrsmittel. Durchführung einer Veran­staltung mit Über­schreitung der zulässigen Personen­zahl: 1000€ Strafe, Durchführung einer privaten Feier mit Über­schreitung der zulässigen Personen­zahl: 250€ Strafe für den Veranstalter, Feiern auf öffent­lichen Plätzen: 250€ Strafe für jeden Beteiligten, Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung der allgemeinen Hygiene­regeln: 1000€ Strafe für den Verantwortlichen, Betreiben eines untersagten Gewerbebetriebs: 1000€ Strafe, Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind ab dem, von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl und einer weiteren Person oder. Triftige Gründe sind unter anderem: Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis max. Zu allen anderen Personen muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im privaten Rahmen darf ohne Abstand gefeiert werden. Darin gibt die Landesregierung erstmals Regeln für private Wohnungen und Grundstücke vor. Besondere Schutzregeln gelten, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt zum Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen wird. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer werden aktualisiert, sobald entsprechende Verordnungen öffentlich sind.Â. Januar 2021 im Corona-Winter: An Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen: Â, An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen:Â.  Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts über einem Wert von 200 liegt, stimmen im Einvernehmen mit dem für die gesundheitlichen Angelegenheiten zuständigen Ministerium über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen ab. Zu folgenden Anlässen findest du erfahrene Fotografen, https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/, https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-617/, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-54/, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/, https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042819.php, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/, https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/4__sars_cov_2_eindv, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-brandenburg/, https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8972, https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_15_GBl_Nr_0156_signed.pdf, https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_01_08_GBl_Nr_0004_signed.pdf, https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_01_22_GBl_Nr_0008_signed.pdf, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-bremen/, https://www.hamburg.de/contentblob/14847322/de31f5020e25442ae2c1031030957623/data/2021-01-21-d-30te-aenderungsverordnung.pdf, https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand23.01.21.pdf, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-hessen/, https://www.regierung-mv.de/corona/Corona%E2%80%93Beschluss-08.01.2020/, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-mecklenburg-vorpommern/, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-nrw/, https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/AEnderungsVO_22.01.21/1._AEndVO_15._CoBeLVO.pdf, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-rheinland-pfalz/, https://www.saarland.de/DE/medien-informationen/informationen/regierungserklaerungen/_documents/2021-01-22-regierungserklaerung-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=6, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-saarland/, https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8719, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-sachsen/, https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/2021-01-22_final_3AEVOzur9EindV_Lesefassung.pdf, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-sachsen-anhalt/, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Corona-Bekaempfungs-VO.html, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-schleswig-holstein/, https://corona.thueringen.de/verordnungen, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-thueringen/, “Corona: Hochzeit verschieben, absagen?! Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind untersagt.Â. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiterhin gering zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit der neuen Verordnung vom 22.01.2021 weiterhin ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. für den Publikums­verkehr: 1000-, Teilnahme an verbotenen Veran­staltungen, Ansamm­lungen oder Versamm­lungen: 150-500€ Bußgeld für jeden Teilnehmer, Nichtein­halten der Auflagen bei erlaubten Veran­staltungen: 500-1000€ Bußgeld für den Veranstalter, Treffen mit mehr als einer Person in der Öffentlichkeit (ausgenommen Personen aus dem eigenen Hausstand: 200€ Bußgeld, in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen, sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren. Auf der Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin, des Bundeskabinetts und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder wurde heute für Niedersachsen eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Für Vertreter:innen der Presse und Medien, sofern der Aufenthalt im öffentlichen Raum der Berichterstattung dient. medizinische Gesichtsmasken zu tragen. Solche Veranstaltungen sind generell unzulässig, wenn sie der Unterhaltung dienen. Januar 2021 der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und im Privaten nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt oder Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, erlaubt.Â. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Überschreitet die Stadt oder der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 100, wechseln Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Klasse angeordnet hat, automatisch in das Unterrichts-Szenario B. Das bedeutet: Unterricht mit geteilten Klassen abwechselnd zu Hause und in der Schule. 22 Verfahren wurden eingeleitet. Alle Angaben sind rein informativ und ohne Gewähr. Keine Haftung für falsche oder irrtümliche Informationen. Homeoffice: Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Der Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur allein, mit Ehe- und Lebenspartner:innen, mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet. Mit der neuen Verordnung, die ab dem 25. Darunter fallen sowohl FFP2-Masken als auch OP-Masken. Der Höchstwert der täglichen Neuinfektionen lag im Frühjahr bei etwa 450, heute liegt er bei 1.550. Veranstalter, Kein oder kein vollständiges Hygienekonzept erstellt: 500-3000€ Strafe für den Verantwortlichen, Nichterhebung der Kontaktdaten: 1000-3000€ Strafe für den Verantwortlichen, Keine Aufbewahrung oder Übermittlung der Kontaktdaten: 500-2000€ Strafe für den Verantwortlichen, Durchführung einer Veranstaltung entgegen der Vorgaben: 1000-2000€ Strafe für den Veranstalter, Öffnen von Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen: 4000€ Strafe für den Betreiber, Keine oder ver­spä­tete An­zeige für nicht öffent­liche Ver­anstal­tung, pri­vate Feier oder Famil­ien­feier: 100€ Bußgeld für die verantwortliche Person, Ver­letzung des Min­dest­ab­stan­des, sofern keine Aus­nah­me vor­liegt: 100€ Strafe für jede Person, Ver­stö­ße gegen Pflich­ten zur Kontakt­nach­ver­folgung bzw. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Die örtlich zuständigen Behörden können zudem in Bezug auf Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz beschränken. Außerdem warten exklusive Rabattaktionen auf dich. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkünften ist in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr nur bei Vorliegen von triftigen Gründen gestattet. Fax: 0511/120-6833. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Für wohnungslose Menschen, sofern die zulässige Personenobergrenze von zehn Personen nicht überschritten wird. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.Â. Dort ist festgelegt, dass. Triftige Gründe werden in, In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere die Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Personen, wenn dies unter Ausschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten nicht anders sichergestellt werden kann, ist auch der gemeinsame Aufenthalt mit mehreren Personen eines anderen Haushalts gestattet. Abstands- und Hygieneregeln, ohne Erfassung der Daten: 500-1000€ Bußgeld für den Veranstalter, Verstoß gegen die Pflicht zur Erfassung von Daten: 200-1000€ Bußgeld für den Veranstalter, Öffnung von Betrieben mit Personenverkehr, z.B. Trauungen sind für einen Teilnehmerkreis von höchstens 10 Personen und Beisetzungen für einen Teilnehmerkreis von höchstens 20 Personen zulässig. Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist seit dem 16. In § 3 Mund-Nasen-Bedeckung gibt es neben kleineren Anpassungen eine wichtige Klarstellung in Abs. Ansprechpartner/in: § 7 der Corona-Verordnung enthält eine Neuregelung für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. Quellen für Regeln und Strafen in Hamburg: Mit unserem Newsletter informieren wir dich gerne über Neuigkeiten zum Thema Hochzeit und Corona. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Januar 2021 gilt, sind private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum weiterhin nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Auf private Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind Veranstaltungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt.Â. Februar 2021 weiterhin, dass Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, bis auf weiteres untersagt sind. In Niedersachsen werden von Montag an die Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie weiter gelockert. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Die triftigen Gründe sind im §2, https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/. Dezember: In Niedersachsen darf - wie in den anderen Bundesländern - kein Feuerwerk verkauft werden. Was unter den Begriff “triftiger Grund” fällt, ist in, In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine erweiterte Ausgangsbeschränkung. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. 4. Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. In Arztpraxen und bei Heilpraktikern sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Quellen für Regeln und Strafen in Sachsen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit der neuen Verordnung vom 22.01.2021 weiterhin ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Wir befinden uns in einem „sanften“ Lockdown. Hier ein Überblick. Die für die Durchführung der Beisetzung und der zugehörigen Feierlichkeiten erforderlichen Personen werden nicht mit einberechnet. zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podienist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten. Corona: Feiern erlaubt? Die Landesregieru Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum: 50-250€ Bußgeld für jeden Beteiligten, Teilnahme an einer Ansammlung von mehr als den erlaubten Personen oder Haushalten: 100-500€ Bußgeld für jeden Beteiligten, Abhalten einer privaten Veranstaltung, welche die zulässige Personen- oder Haushaltsanzahl überschreitet: 250-10.000€ Strafe für den Veranstalter, Abhalten einer sonstigen Veranstaltung ohne Einhaltung der (Hygiene-) Anforderungen: 500-5000€ Bußgeld für den Veranstalter, Abhalten einer sonstigen Veranstaltung mit zu großer Teilnehmerzahl: 500-10.000€ Strafe für den Veranstalter, Abhalten einer sonstigen Veranstaltung, die der Unterhaltung dient: 500-10.000€ Strafe für den Veranstalter, Betrieb einer für den Publikumsverkehr untersagte Einrichtung: 1000-10.000€ Strafe für den Betreiber, Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.